Pflichtinformationen

Information gemäß § 11 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV):
Die Bankhaus Ellwanger & Geiger AG ist im Vermittlerregister der Bundesrepublik Deutschland unter der Nr. D-AYIH-1I6GT-82 als Versicherungsmakler und Mitglied der Industrie- und Handelskammer Stuttgart mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) eingetragen.

Berufsrechtliche Regelungen für die Versicherungsvermittlung:
- § 34 d Gewerbeordnung (ggf. § 34 e Gewerbeordnung)
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Außergerichtliche Streitschlichtung für private Banken:
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenombudsmann.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief oder E-Mail) an die Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten.

Außergerichtliche Schlichtungsstelle für Versicherungen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Grundsätze zum Umgang mit Beschwerden:
Für uns steht die Zufriedenheit unserer Kunden an erster Stelle. Falls Sie dennoch eine Beschwerde an uns richten möchten, haben wir eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerde­management vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir die Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen.
Der Beschwerdeprozess ist wie folgt geregelt: Beschwerdeprozess

SEPA (SINGLE-EURO-PAYMENT-AREA):
Mit Einführung des neuen SEPA-Verfahrens im Januar 2008, können wir Ihnen grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraumes anbieten.

Information zur Ausführung von Kundenaufträgen:
Veröffentlichung der Top 5 Wertpapierfirmen
- für Privatkunden
- für Professionelle Kunden
Qualitätsbericht: Bericht der DZ BANK AG

Veröffentlichungspflichten aufgrund ARUG II:
Die Bankhaus Ellwanger & Geiger AG ist Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne von §134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. §134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkungspolitik in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von §134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von §134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von §134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von §134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmung nicht erfolgt.

Information zur Entgelttranzparenz nach den §§ 5 bis 19 Zahlungskontengesetz:
Wird nicht veröffentlicht, weil die Bankhaus Ellwanger & Geiger AG keine Zahlungskonten für Verbraucher anbietet.

Produktive Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister:
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter www.fiduciagad.de/xs2a-Drittanbieter-Schnittstelle zur Verfügung. Für bankfachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Manfred Grabinat, Tel. 0711-2148-145, manfred.grabinat@privatbank.de .

Production for the Dedicated Interface of Third Party Service Provider:
According to Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 we, as an account servicing payment service provider, support a technical access interface (XS2A) to all online available payment accounts for payment service providers issuing card-based payment instruments, account information service providers and payment initiation service providers.
The technical implementation is done with Berlin Group specification version 1.2 by our technical service provider Fiducia & GAD IT AG.

Further technical details and information on access to the interface can be obtained from our service provider at www.fiduciagad.de/xs2a-Drittanbieter-Schnittstelle .
For question concerning accounts please contact Manfred Grabinat, tel. 0711-2148-145 , manfred.grabinat@privatbank.de.

Ellwanger.Geiger Offenlegungsberichte:
Offenlegungsbericht 2024

Archiv Offenlegungsberichte

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung:
Am 10. März 2021 ist die Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor in Kraft getreten. Mit der Verordnung werden Informationspflichten bezüglich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen verpflichtend vorgeschrieben.
Im Rahmen der nachfolgenden Veröffentlichungen erfüllen wir die unternehmensbezogenen Offenlegungspflichten.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Europaweite Zahlungen:
Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen


Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bankhaus Ellwanger & Geiger AG bemüht sich, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Aktueller Stand der Einhaltung der Barrierefreiheitsrichtlinien

Diese Website wurde auf Grundlage der folgenden Standards geprüft:

  • WCAG 2.2 – Web Content Accessibility Guidelines
  • Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549

Unsere Website erfüllt die vorstehenden Standards weitestgehend.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können einige Bereiche der Website nicht vollständig barrierefrei sein. Dazu gehören:

  • Die Navigation per Tastatur und Screenreader ist schwierig
  • Automatisch generierte Untertitel von YouTube können Fehler enthalten
  • Videos bieten keine Audiodeskription
  • Für Texte ist keine einfache Sprache verfügbar
  • Teilweise downloadbare PDFs sind nicht barrierefrei
  • Kontraste sind teilweise nicht stark genug, wenn Text auf Bildern oder Videos erscheint
  • Screenreader können leere Überschriften-Elemente erkennen
  • Fehlende Meta-Beschreibungen
  • Evtl. kommt es zu Schwierigkeiten bei der Verifizierung (Captcha) von Formularen bei der Nutzung mit Screenreadern
  • Fehlende oder unzureichende Beschreibungen (Alt-Texte) für Bilder
  • Symbole (Icons) ohne erklärende Beschriftung
  • Einige Formularfelder sind für Screenreader nicht korrekt oder eindeutig beschriftet
  • Formularelemente, die zusammengehören, sind für Screenreader nicht als Gruppe erkennbar
  • Einige Texte sind in Bildern eingebettet und nicht als echter Text vorhanden
  • Einige Links und Buttons haben unklare Bezeichnungen oder werden nur durch Icons repräsentiert
  • Es existieren Fehlermeldungen, die nicht automatisch fokussiert werden
  • Einige Formularfelder unterstützen keine automatische Vervollständigung (Autocomplete)

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu reduzieren.

Interne Meldestelle

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit unseres Internetauftritts haben, können Sie sich an unsere interne Meldestelle wenden. Sie erreichen diese wie folgt:

Bankhaus Ellwanger & Geiger AG

Beschwerdestelle

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

beschwerden@privatbank.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, dass unser Webauftritt nicht überall die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat für Anfragen bzw. Meldungen bis zur formalen Errichtung der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) folgende Adresse publiziert:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530


E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit einzelner Dienstleistungen

Mithilfe der nachfolgenden Links können Sie spezielle Informationen zur Barrierefreiheit bei ausgewählten Bankdienstleistungen in einfacher Sprache abrufen. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird dabei nicht überschritten.

Immobiliar-Verbraucherdarlehen

Verbraucherdarlehen allgemein

Überziehungen

Bankeinlagen

Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen

Zahlungsdiensterahmenvertrag

Stand: Oktober 2025